Reisebestimmungen für Vögel bei Einreise nach Deutschland oder
Mitnahme Vögel bei Reisen innerhalb der EU
Bei privaten Reisen innerhalb der EU oder bei Wohnsitzverlegung innerhalb der EU ist die Mitnahme auf maximal 3
(nicht zur Abgabe bestimmte Tiere) beschränkt. Nur für Papageien und Sittiche ist eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Bei Einfuhr aus Drittländern max. 5 Vögel. Zu unterscheiden ist nach Herkunftsland bzw. zugelassenen Ländern. Erforderliche Papiere: Tiergesundheitsbescheinigung und Besitzerklärung. Bestimmungen im Detail
Bei der Einreise nach Deutschland mit Kaninchen können 3 Tiere ohne weiteres mitgenommen werden.
Wenn Sie mit mehr als 3 Kaninchen einreisen möchten, dann gelten die Regelungen, die auch beim gewerblichen Handel mit diesen Tieren anzuwenden sind. Hamster und Meerschweinchen dürfen Ihre Besitzer bei der Einreise nach Deutschland begleiten, ohne dass dabei besondere Bedingungen zu beachten wären.
Stand 07/2014 Quelle BMEL (Bundesministerium für Ernährung Landwirtschaft)
Reisen mit Hund Katze innerhalb der EU
EU - Heimtierpass
Seit 01.10.2004 gelten bei Reisen innerhalb der EU (einschließlich der neuen Beitrittsländer)
weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf
Reisen. Pro Person können höchstens je fünf Katzen, Hunde oder Frettchen mitgenommen werden. Nehmen Sie mehr Tiere mit oder sollen die Tiere den Besitzer wechseln, gelten andere Regelungen.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen
mindestens 3 Monate alt sein. Unter bestimmten Bedingungen können Mitgliedstaaten die Einreise eines Tieres, das jünger als drei Monate ist, gestatten.
Hinweise für Tiere, die jünger als 3 Monate sind:
Die EU-Mitgliedsstaaten (exklusive Schweden, Irland, Malta, Großbritannien/Nordirland) gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als 3 Monate ist und somit keine gültige Tollwutimpfung haben kann, sofern für dieses Tier ein EU-Heimtierausweis mitgeführt wird, es gechippt/tätowiert ist und eine Tierhaltererklärung vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein. Die Einreise ist auch gestattet, wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist (säugt). Die Mutter muss die Einreisebestimmungen erfüllen.
mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) gekennzeichnet sein. Falls dieser nicht der Norm entspricht empfiehlt sich einen eigenen Mikrochip-Scanner mitzunehmen.
Es muss für sie der blaue einheitlich
gestaltete EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige
Tollwutschutzimpfung (inaktivierter Impfstoff mit einem Wirkungsgrad von mindestens einer internationalen Antigeneinheit nach WHO-Norm) hervorgeht (d.h. durchgeführt mindestens 21 Tage und längstens
12 - 36 Monate (bei Katzen 4 Jahre) vor Grenzübertritt). Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich nach den Angaben des Herstellers. Weitere Impfungen
und Zeckenbehandlungen können in diesem 3-sprachigen Paß ebenfalls dokumentiert werden. Der EU-Heimtierpaß ist im übrigen auch wichtig für die Rückreise in die EU!
Ein Welpe muss bei der Erstimpfung mindestens 3 Monate alt sein und die Impfung mindestens 21 Tage zurückliegen. Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Impfstoffhersteller angibt.
Innerhalb der EU wird seit der Änderung der Tollwutschutzverordnung vor mehr als 10 Jahren (!) eine Gültigkeit von 3 Jahren (bei Katzen 4 Jahre) anerkannt sofern das Präparat offiziell entsprechende Immunitätsdauer ausweist und dies im EU-Heimtierpaß dokumentiert wird. Achten Sie darauf daß der Tierarzt die korrekte Gültigkeit gemäß der Herstellerangabe (steht auf dem Impfstoff-Fläschchen) einträgt! Paul-Ehrlich-Institut Übersicht Immunitätsdauer der Tollwut-Impfstoffe bei Hund, Katze, Frettchen u.a. Haustiere) (pdf).
Hinweis: Ein Tollwutzimpfstoff muß eine mindestens 3-jährige Schutzdauer aufweisen. Wir hatten davon leider erst erfahren, daß die vom Tierarzt eingetragene jährliche Impfung völlig unnötig gewesen wäre, nachdem bei unserer Hündin, zu dem Zeitpunkt 6 Jahre alt, massive Nebenwirkungen mit schweren gesundheitlichen Störungen einige Tage nach der gewohnten jährlichen Schutzimpfung auftraten. Seitdem habe auch ich eine kritische Einstellung und finde die sorglosen Tierarzt-Empfehlungen von jährlichen Wiederholungsimpfungen einfach nicht in Ordnung. Mehr Info zum Thema (pdf). Weitere Links befinden sich unter anderem (!) auf dieser Züchterin website.
Die genannten Regelungen gelten grundsätzlich für den
privaten Reiseverkehr mit bis zu 5 Tieren und auch
für den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten der
EU.
In den Mitgliedstaaten Irland, Malta, Finnland und Großbritannien (Vereinigtes Königreich, Bandwurmbehandlung nur für Hunde) gelten verschärfte Anforderungen über antiparasitäre Behandlungen, insbesondere Echinokokkenbehandlung (Bandwürmer).
Seit 1. Januar 2012 können Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU und von bestimmten Ländern, deren Tollwut-Risiko als gering eingestuft ist, ohne vorherigen Bluttest und Zeckenbehandlung nach Großbritannien, Nordirland, Irland und Malta einreisen. Es genügt Mikrochip zur Identifikation (datiert vor einer Tollwutimpfung) und gültige Tollwutimpfung (muß mindestens 21 Tage zurückliegen), dokumentiert im EU-Heimtierpaß. Info Großbritannien (engl.)
Sondervorschrift nur für Hunde über Fuchsbandwurmbehandlung (Echinococcose) 1 - 5 Tage (zw. 24 und 120 Std) vor jeder Einreise nach GB. Hiervon ausgenommen sind Einreisen aus Irland, Finnland, Malta und Norwegen. Im Heimtierausweis muß dokumentiert werden: Name und Hersteller des Produkts, Datum und Zeit der Behandlung, Stempel und Unterschrift.
Weiterhin ist Einreise nur auf authorisierten Routen und zugelassenen Transportmitteln und -gesellschaften vorgeschrieben. Bei Malta Einholung Importerlaubnis erforderlich.
Sofern die Bestimmungen nicht eingehalten werden muß das Tier in Quarantäne (Transport und Quarantäne-Kosten zulasten des Halters). Weitere Info GB
Reisen in Nicht - EU - Länder und Wieder-Einreise
Reisen
in Drittländer (Nicht-EU-Länder):
Für Drittländer gelten weiterhin deren eigene
länderspezifisch unterschiedliche Bestimmungen, die
für die Einreise erfüllt werden müssen (siehe
unten). Notwendige amtstierärztliche Gesundheits-
und Impfbescheinigungen sowie Transportzeugnisse werden
vom Veterinäramt ausgestellt.
Die EU hat folgende Liste
von Drittländern erstellt, bei denen der Tollwut-Status
dem der EU entspricht. Bei der Wieder-Einreise ihres Haustiers aus einem dieser gelisteten Länder
in die EU gelten somit gleiche Regeln wie für innergemeinschaftliches
Reisen. Drittland-Liste:
I. Länder und Gebiete in Europa
Andorra
Schweiz
Island
Liechtenstein
Monaco
Norwegen
San Marino
Vatikanstadt
Kroatien
II. Länder und Gebiete
außerhalb Europas
Ascension
Antigua und Barbuda
Niederländische Antillen
Australien
Aruba
Barbados
Bahrain
Bermuda
Kanada
Fidschi
Falklandinseln
Jamaika
Japan
St. Kitts und Nevis
Kaimaninseln
Montserrat
Mauritius
Neukaledonien
Neuseeland
Französisch-Polynesien
St. Pierre und Miquelon
Singapur
St. Helena
Vereinigte Staaten von Amerika
St. Vincent und die Grenadinen
Vanuatu
Wallis und Futuna
Mayott
Neben den allgemeinen
zollrechtlichen Vorschriften sind bei der (Wieder-) Einfuhr
von lebenden Tieren umfangreiche Regelungen aus dem Bereich
des Veterinärrechtes zu beachten. Darin sind aber
auch Erleichterungen vorgesehen, z.B. für private
Haustiere.
Die Bedingungen für die erleichterte (Wieder-) Einfuhr
von bis zu fünf Hunden,
Katzen oder Frettchen im privaten Reiseverkehr oder bei
einem privaten Wohnsitzwechsel sind Folgende:
Die Tiere müssen ordnungsgemäß gegen
Tollwut geimpft (für aus Deutschland stammende
Tiere heißt dies, dass die letzte Tollwutimpfung
mindestens 21 Tage und längstens 12 Monate vor dem
Grenzübertritt oder als Wiederholungimpfung längstens
12 Monate nach vorausgegangener Schutzimpfung und höchstens
12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt
wurde), mit einem Mikrochipeindeutig gekennzeichnet sowie von einem EU-Heimtierausweis begleitet sein, in dem die Mikrochipnummer oder die
Tätowierung eingetragen sind. Zusätzlich sind
Impfpapiere sowie ggf. der Befund des Bluttests mitzuführen.
Reisen Sie in ein Drittland,
in dem Tollwut vorkommt oder dessen Seuchenstatus unbekannt
ist, z.B. Urlaubsländer wie Türkei, Ägypten,
Marokko, Tunesien, Thailand oder Indien, muss vor
der Ausreise ein Bluttest (Tollwutantikörpertest)
in einem EU-zugelassenen Labor durchgeführt werden.
In Zweifelsfällen wird die Zollstelle an der Grenze
den zuständigen Veterinär einschalten, der dann
über die Freigabe der Tiere bzw. andere Maßnahmen
entscheidet.
Bitte beachten Sie, dass andere Länder zwar ähnliche
Regelungen haben, dass Sie sich aber dennoch vor einer
Auslandsreise im Reiseland nach den dort gültigen
Bedingungen erkundigen sollten.
Bei der Einfuhr von Hunden ist daneben noch das Einfuhr-
und Verbringungsverbot von gefährlichen
Hunden in die Bundesrepublik Deutschland zu beachten.
Das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
regelt u. a. das Einfuhr- und Verbringungsverbot für
Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier,
Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder
mit anderen Hunden. Das Verbot gilt auch für weitere
Rassen, für die nach den Vorschriften des Bundeslandes,
in dem der Hund ständig gehalten wird, eine Gefährdung
vermutet wird.
Damit sich in der Praxis durch das Einfuhr- und Verbringungsverbot
gefährlicher Hunde nach Deutschland nicht übermäßige
Beschwernisse im Reiseverkehr ergeben, werden bis zum
Erlass der sich in Vorbereitung befindlichen Verordnung
Ausnahmen von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach
Deutschland zugelassen. Danach gilt das Einfuhr- und Verbringungsverbot
nicht für
gefährliche Hunde, welche von
Personen mitgeführt werden, die sich bis zu vier
Wochen in Deutschland aufhalten (dies betrifft insbesondere
den Touristenverkehr)
gefährliche Hunde aus dem in
Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem
Ausland wieder eingeführt / verbracht werden
Dienst- und Behindertenbegleithunde,
soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung
der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B.
Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstest-Bescheinigung,
sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).
WICHTIG: Bei der Wieder-Einreise aus einem nicht gelisteten Drittland in die EU gelten weitergehende
Anforderungen:
so muss mindestens 30 Tage nach
der Impfung über eine Blutprobe der Tollwut-Antikörper-Titer
bestimmt werden. (Liste der zugelassenen Labors
zum Nachweis des Titers in Deutschland)
diese Tollwut-Titerbestimmung
ist vor der Abreise ins nicht gelistete Drittland
durchzuführen und im Heimtierausweis zu dokumentieren.
amtstierärztliche Bescheinigung
über die Einhaltung der genannten Bestimmungen.
Die Titerbestimmung braucht nicht wiederholt werden,
wenn das Tier regelmäßig alle 12 Monate
einer Wiederholungs-Impfung unterzogen wird.
Links Auslandsreisen Hunde Katzen Frettchen Vögel
u.a.
Haustiere (Hunde, Katze, Frettchen, Vögel, Hamster, Meerschweinchen)
nach Deutschland und in Länder der EU
sowie aus anderen Ländern
bei privaten Reisen (nicht gewerblicher Import / Export)
Folgende Links zu den gültigen Reisebestimmungen
bei privaten Reisen für max. 5 Haustiere (bei mehr
als 5 Tieren gelten die Bestimmungen für den Handel):
Travel with domestic pets (dogs, cats, ferrets)
to Germany and other countries of European Union
(non-commercial rules)
Identification: The animal shall
be identified by an electronic identification
system (transponder), or by a clearly readable
tattoo. The tattoo, as a means of identification
will only be accepted until 3 July 2011 and not
for movements to the UK, Malta and Ireland (transponder
obligatory). From 3 July 2011, the transponder
will be the only identification system allowed.
Entry into EU Member States other
than the United Kingdom, Malta, Ireland and Sweden:
Valid rabies vaccination is the sole requirement
as regards rabies (+ tapeworm -echinococcosis-
treatment for Finland)
Member States may allow entry of young animals
under 3 months old under certain conditions (to
be defined by the competent national authorities)
Entry into the United Kingdom,
Malta, Ireland and Sweden:
Until 3 July 2008, the national legislation applies
to entry of cats and dogs into Ireland, Malta,
Sweden or the United Kingdom. In addition to vaccination,
an antibody titration (a test to see if the vaccine
has been effective) will need to be carried out
by an approved lab before travelling with the
pet
Furthermore, a tick treatment and a tapeworm (echinococcosis)
treatment may be required.
Tiergesundheitsbescheinigung (EU-Form 998)
für die vorübergehende Einfuhr und die Durchfuhr
im Reiseverkehr oder das innergemeinschaftliche Verbringen
und die Einfuhr bei der Wohnsitzverlegung von Hunden und
Hauskatzen nach (durch) Deutschland (download im pdf-Format) Veterinary
vaccination certificate
for the movement, importation or transit of dogs and domestic
cats in touristic traffic or in case of a transfer of residence
to Germany (download pdf)
Für Tiere,
die jünger als 3 Monate
und nicht geimpft sind, sieht die EU-Rechtsvorschrift
vor: Die Einreise dieser Tiere nach Irland, Schweden
und dem Vereinigten Königreich ist nicht zulässig.
Die zuständigen Behörden dieser Länder
können jedoch zur Berücksichtigung besonderer
Fälle Ausnahmegenehmigungen erteilen.
In die übrigen
Mitgliedsstaaten kann von dem betreffenden Mitgliedsstaat
im Rahmen nationaler Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen
gestattet werden.
Aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (nach D) dürfen
diese Tiere einreisen, wenn sie von einem Muttertier
begleitet werden oder für sie zusätzlich
zum Heimtierausweis eine schriftliche und unterschriebene
Erklärung des Verfügungsberechtigten mitgeführt
wird, dass das Tier bislang ausschließlich am
Ort seiner Geburt gehalten wurde und nicht mit wild
lebenden Tieren in Kontakt gekommen ist.
Die Einreise aus einem gelisteten Drittland kann im
Einzelfall von der obersten Veterinärbehörde
des zuständigen Bundeslandes genehmigt werden.
Länder - Reisebestimmungen für Haustiere (Änderungen vorbehalten):
Ägypten
Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein amtstieräztliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das nicht älter als 2 Wochen sein darf. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muss es für maximal 15 Tage in Quarantäne. Die Kosten trägt der Reisende.
Zur Rückkehr in die EU sind jedoch die EU-Bestimmungen zu beachten: Mikrochip, Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis (zur Dokumentation der Identität und Herkunft) und rechtzeitiger Bluttest VOR Abreise.
es muß mindestens 30 Tage nach
der Impfung über eine Blutprobe der Tollwut-Antikörper-Titer
in einem EU-zugelassenen Labor bestimmt werden.
diese Tollwut-Titerbestimmung
ist vor der Abreise ins nicht gelistete Drittland
durchzuführen und im Heimtierausweis zu dokumentieren.
amtstierärztliche Bescheinigung
über die Einhaltung der genannten Bestimmungen.
Die Titerbestimmung braucht nicht wiederholt werden,
wenn das Tier regelmäßig alle 12 Monate
einer Wiederholungs-Impfung unterzogen wird.
Importbestimmungen nach Australien für Hunde und Katzen u.a. aus EU-Ländern, der Schweiz, Liechtenstein, USA (außer Hawaii):
Hunde und Katzen müssen mindestens 6 Monate alt sein, trächtige Tiere dürfen nicht länger als 3 Wo trächtig sein.
Mikrochip (eingesetzt vor dem Bluttest), Tollwutimpfung innerhalb der letzten 12 Monate, Bluttest (im Zeitraum von 12 Monaten bis 60 Tagen vor Einreise) bei zugelassenen Labors (wie British Pet Travel Scheme), Importerlaubnis (rechtzeitig beantragen, Bearbeitungszeit kann 3 Wochen dauern).
Die Dauer der Quarantänezeit von mind. 30 Tagen in einer der staatlichen Quarantänestationen in Sydney, Melbourne oder Perth (während der Sie Ihr Tier so oft Sie wollen sehen, bürsten und mit ihm spielen dürfen) richtet sich nach der erfüllten Wartefrist (180 Tage) vor der Einreise. Liegen zwischen Bluttest und Einreise weniger als 150 Tage verlängert sich die Dauer der Quarantäne entsprechend. Die Kosten trägt der/die BesitzerIn und müssen im voraus bezahlt werden.
Die Einfuhr folgender Rassen ist nicht erlaubt: Dogo Argentino, Fila Brazileiro, Japanese Tosa, Pit Bull Terrier or American Pit Bull, Perro de Presa Canario or Presa Canario. Bei Flug: Einreise nur über die Flughäfen Sydney, Melbourne oder Perth. Unbegleitete Tiere werden von der Quarantänestation abgeholt (Avis erforderlich).
Fluggesellschaft nach Wahl, jedoch Beförderung
ausschließlich als "Manifested Cargo” im Frachtraum erlaubt. Ausnahme: ausgebildete Begleithunde mit Zertifikat dürfen in der Kabine befördert werden. Weitere Informationen der Qantas finden Sie hier Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen nach Australien
Ausgenommen Pferde sowie ausschließlich von Neuseeland eingeführte Vögel und Hasen/Kaninchen dürfen keine sonstigen Haustiere (auch keine Hamster, Meerschweinchen, Fische etc.) nach Australien importiert werden. Info
Beförderung
ausschließlich als "Cargo” im Frachtraum erlaubt.
Bulgarien
Jedes
Tier benötigt eine Bescheinigung über die Identifikation,
den Impfstatus und eine antiparasitäre Behandlung.
Weiterhin ist eine vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung
über Herkunft und Gesundheitszustand in bulgarischer
Sprache mitzuführen (längstens 10 Tage alt). Diese
Bescheinigung muss den Namen des Exportlandes, die Gesamtzahl
der Tiere, die Tierarten, eine Identifikation mittels Tätowierung
oder Chip, Rasse, Farbe, Geschlecht, besondere Merkmale,
Geburtstag, Geburtsort, Eigentümer bzw. Händler
mit Name und Adresse, Ort des Reiseantritts, Transportmittel,
Reiseziel mit Adresse beinhalten. Diese Bescheinigung bestätigt
weiterhin durch eine amtstierärztliche Untersuchung
vor Reiseantritt, dass keine Anzeichen für eine Erkrankung
vorliegen. Bei Tieren jünger als 3 Monate muss sichergestellt
sein, dass sie seit der Geburt ohne Ortswechsel in einem
abgesperrten Bereich gehalten wurden. Leine und Maulkorb
sind mitzuführen. Die Bescheinigung sollte die Behandlung
der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen
Bandwürmer enthalten. Für Hunde werden die eingetragenen
und amtstierärztlich bestätigten Impfungen gegen
Tollwut und Staupe, für Katzen gegen Tollwut und Katzenseuche
gefordert. Die Impfung gegen Tollwut soll vor mindestens
30 Tagen, längstens aber vor 12 Monaten erfolgt sein.
Eine Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftslandes
in den letzten 6 Monaten wird verlangt.
Einreise ab 1. Januar 2012: Mikrochip (datiert vor einer Tollwutimpfung), gültige Tollwutimpfung (muß länger als 21 Tage zurückliegen), Bandwurm-Behandlung kurz vor Einreise (vorläufig bisherige Vorschrift, die EU-Genehmigung bezüglich der Sonderschrift steht derzt. noch aus), alles dokumentiert im EU-Heimtierausweis (andere Länder: EU-Form 998, amtliches tierärztliches Gesundheitszertifikat). Zu beachten daß die Mikrochip-Implantation vor der letzten Tollwut-Impfung datiert ist.
Deutschland, andere EU-Länder, Schweiz u.a. wurde nun auf der Liste der Länder mit geringem Tollwut-Risiko eingestuft. Direkte Einreise aus Ländern (Liste) mit hohem Tollwut-Risiko sind nicht möglich, da es keine Quarantäne-Einrichtungen vor Ort gibt. Ausnahme (sofern das Tier einen EU-Heimtierpaß hat) bei Wieder-Einreise nach Jersey aus letztgenannten Ländern ist rechtzeitig vor Abreise Bluttest gem. den EU-Bestimmungen erforderlich.
Wie bisher sind vom EU-Festland aus und anderen Ländern die offiziell zugelassenen Einreisewege und Transportmittel zu beachten (s. Guernsey und Großbritannien). Bei Einreise von Großbritannien und im Reiseverkehr zwischen den Inseln ist nichts zu beachten.
Transport und Reisen in Jersey
Prakt. Info Jersey (Channel Island) mit Hotels, die Haustiere akzeptieren, Strände etc.
Bestimmungen wie Jersey. Ab 1.1.2012 ist kein Bluttest mehr erforderlich, auch die Zeckenbehandlung entfällt. Bei Einreise aus United Kingdom und im Reiseverkehr zwischen den Kanalinseln bestehen keine Kontrollen. Vom EU-Festland die einzige zugelassene Route ist mit Condor Ferries von St. Malo (Frankreich) nach Guernsey. Das Fährenpersonal kontrolliert vor den Einschiffung den EU-Heimtierpaß.
Bei Einreise von United Kingdom. Jersey oder Guernsey:
a) Dogs can be carried on the following airlines, but will have to travel in pet carriers in the luggage hold. FlyBe (www.flybe.com) will take pets in carriers, but only on the Southampton-Guernsey route. Aurigny (www.aurigny.com) will also take pets in carriers on their Southampton-Guernsey route, but have to go via Alderney.
b) Dogs can be carried on Condor Ferries from Britain (www.condorferries.co.uk) but have to be either in a pet carrier on the vehicle deck, or in a car on the vehicle deck. During the crossing to Guernsey, which takes over two hours, there is no access to the vehicle deck (unless escorted by a member of staff).
c) Dogs can travel between Guernsey and Sark on Isle of Sark Shipping ferries (01481 724059) but you may be asked to sit outside if the weather is good. Please contact Sark Shipping prior to your trip if travelling during July and August, the main holiday season.
d) Manche Iles Express (www.manche-iles-express.com), which operate between Jersey and Sark, do NOT allow the transportation of any animals on board their vessels.
Einreise vom EU-Festland (Mikrochip, EU-Heimtierausweis vorausgesetzt) über eine zugelassene Route und Fährgesellschaft, z.B. von St. Malo (Frankreich) nach Jersey oder Guernsey mit Condor. Das Mitbringen von Haustieren an Bord von privaten Flugzeugen oder Schiffen ist nicht erlaubt.
Dänemark
Entsprechend der EU-Regelung: Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis. Für Jungtiere bis
drei Monate muss ein tierärztliches Gesundheitszeugnis
vorliegen, das zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter
als 10 Tage sein darf. Hunde der Rassen Pitbull-Terrier
und Tosa dürfen nicht eingeführt werden.
Zu
differenzieren ist zwischen dem Reiseland, aus dem Sie nach
Deutschland ein- bzw. wiedereinreisen und ob es sich um
ein "deutsches" oder aus dem Ausland mitgebrachten
Tier handelt. Details s.o.
Travelling
with domestic pets (dogs, cats, birds) to Germany
Dominikanische
Republik
Wenn Sie Hund oder Katze mitnehmen wollen (für längeren Aufenthalt, bei 14-Tage-Hotelurlaub sollten Sie dem Tier zuliebe besser nicht die lange Flugdauer zumuten) benötigen Sie Tollwutimpfung sowie tieräzrtliches Gesundheitszeugnis nicht älter als 14 Tage vor Ankunft. Bei Ankunft wird das Tier durch einen Veterinär begutachtet, der gegen Zahlung von ca. USD 10 eine Importerlaubnis ausfüllt.
A Veterinarian's certificate of vaccination against rabies , issued at least 30 days prior to entry into the Dominican Republic.
A Veterinarian's certificate of health issued within 14 days of arrival into the Dominican Republic.
If the above requirements are not met, your pet may be held in quarantine for up to 30 days, depending on your country of origin.
Upon arrival at any Dominican Republic Airport, ask for the Animal Control Person ('Sanidad Animal' in Spanish). This person will review your Veterinarian certificates and fill in the official pet entry permission form required at a cost of approximately US $10. Beachten Sie bitte: zur Sicherung der Wiedereinreise in die EU müssen rechtzeitig vor Abreise Blutuntersuchungen durch ein authorisiertes Labor durchgeführt werden (EU-Bestimmungen Drittländer!)
Für Haustiere (Hunde, Katzen, Frettchen) in Begleitung von Reisenden gelten die EU-Bestimmungen, zusätzlich im EU-Heimtierausweis
dokumentiert: Bandwurmbehandlung für Hunde und Katzen
innerhalb von 30 Tagen vor Einreise nach Finnland.
Ausnahmen: bei Tieren, die jünger als 3 Monate sind,
sowie aus Schweden, Norwegen außer Spitzbergen, Grossbritannien
oder Irland. Ausführliche
Info (engl.)
EU-Heimtierausweis Beim Transportieren von Hunden, Katzen und Frettchen zwischen EU-Mitgliedstaaten muss für das betreffende Tier ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Heimtierausweis muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d. h. das Tier muss mit einem Mikrochip oder einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein. Ab dem 3.7.2011 ist die Kennzeichung durch Tätowierung nicht mehr gültig. Die Kennzeichnungs-Nummer soll im EU-Heimtierpass eingetragen sein. Der Mikrochip soll den Standard ISO-Norm 11784 oder 11785 tragen. Das Muster für den Heimtierpass ist für die gesamte EU einheitlich. Im Heimtierausweis soll auch ein Vermerk des Tierarztes über den gültigen Tollwutimpfschutz und die Echinococcose-Behandlung eingetragen sein.
Die TollwutImpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen. Bei einer Wiederholungsimpfung ist die Sicherheitszeit von 21 Tagen nicht erforderlich, wenn die Impfung vor Ablauf der Gültigkeit des vorhergehenden Impfschutzes erfolgt ist. Die vorhergehende Schutzimpfung muss im Heimtierpass vermerkt sein. Der letzte Tag der Gültigkeit des Tollwutimpfschutzes ist vom Tierarzt im Heimtierausweis einzutragen. Die Mitnahme von ungeimpften Tieren - auch Welpen - ist verboten. Fuchsbandwurmbehandlung Hunden und Katzen ist maximal 30 Tage vor der Einreise nach Finnland die erforderliche Dosis eines Medikamentes gegen den Echinococcose-Erreger, den Fuchsbandwurm, zu verabreichen. Dieses Medikament muss Praziquantel oder Epsiprantel enthalten und für die betreffende Tierart zugelassen sein. Die Fuchsbandwurm-Behandlung ist vom Tierarzt im Heimtierausweis einzutragen. Hunde und Katzen bis zum dritten Lebensmonat benötigen keine Behandlung.
Bei Einreise über Schweden nach Finnland, beachten Sie bitte auch die schwedischen Einfuhrbestimmungen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Informationen über die Einfuhrbestimmungen aus anderen Ländern und über die Einfuhr anderer Heimtiere finden Sie auf Englisch auf den Seiten des Amtes für Lebensmittelsicherheit Evira: Import of Dogs and Cats
E-Mail-Adresse für Anfragen: info@evira.fi
Tel. 00-358-2077 2003 (Zentrale)
Identifikation
und Tollwutimpfung für Hunde und Katzen älter als
3 Monate (EU-Heimtierpaß) gem. EU-Recht.
Bei Einreise von mehr als 3 Tieren und von Tieren, die jünger
als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère
de l'Agriculture, Paris erforderlich.
Frankreich untersagt die Einreise von sogenannten Kampfhunden
der 1. Kategorie. Hierzu zählen Pitbulls, Boerbulls und
Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden
der Tosa-Rassen zuzuordnen sind. Hunde der 2. Kategorie, hierzu
gehören alle Wach- und Schutzhunde (Rassehunde, American
Staffordshire Terrier, Rottweiler etc.) dürfen nur mit
Maulkorb und an der Leine geführt werden. Diese Hunde
dürfen einreisen, sofern beim Zoll ihr Geburtszeugnis
und ihr Stammbaum vorgelegt und so bewiesen wird, dass sie
dieser 2. Kategorie angehören.
Aktuelle Info s. nebenstehender Link zur web site des zuständigen Französischen Agrarministerium (fr.) Info Französischen Botschaft (dt.) Reisebestimmungen Haustier (Hund, Katze, Vögel, Kleintiere) nach Frankreich
Gültig bis 31.12.11 für Hunde, Katzen und Frettchen: Sie
müssen mind. 6 Monate vor der beabsichtigten Reise mit
Bluttests beginnen! Pets
Travel Scheme (engl.)
Zugelassene
Labors innerhalb der EU für den Bluttest Ab 1. Januar 2012 können Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU und von bestimmten Ländern, deren Tollwut-Risiko als gering eingestuft ist, ohne vorherigen Bluttest und Zeckenbehandlung nach Großbritannien einreisen. Es genügt Mikrochip zur Identifikation (datiert vor einer Tollwutimpfung) und gültige Tollwutimpfung ( muß mindestens 21 Tage zurückliegen), dokumentiert im EU-Heimtierpaß. Vorgesehen ist eine Sondervorschrift über Fuchsbandwurmbehandlung (Echinococcose) 24-48 Std. vor Abreise (dokumentiert im EU-Heimtierpaß), über deren Genehmigung die EU bislang (11/2011) jedoch noch nicht entschieden hat.
Informationen nebenstehender Link zu DEFRA sowie in deutsch auf der web site des Britischen Konsulats
Weiterhin ist Einreise nur auf authorisierten Routen und zugelassenen Transportmitteln und -gesellschaften vorgeschrieben.
Eine Liste der Einreise-Routen und zugelassene Transportmittel aus der EU, der Schweiz u.a. gelistete Länder können Sie im pdf-Format hier downloaden. Zug: Eurotunnel Shuttle Service von Calais nach Folkstone. Schiff: diverse Fährgesellschaften von Belgien, Dänemark, Frankreich, Niederlande und Spanien zu verschiedenen Häfen in Großbritannien. Flugzeug aus Deutschland: ab Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München oder Stuttgart nach London-Heathrow mit Lufthansa, BMI, British World Cargo oder KLM Cargo (via Amsterdam) bzw. Manchester mit Flybe.
Aus der Schweiz: ab Genf und Zürich nach London-Heathrow (mit Swiss World Cargo, British Airways World Cargo, KLM Cargo via Amsterdam) und Manchester (Jet 2)
Sowohl Frankfurt als auch Amsterdam verfügen über eine Animal Lounge, wo die Tiere von geschulten Mitarbeitern betreut und mit Futter und Wasser versorgt werden sowie bei Bedarf Gassigehen. (Stand 11/2011, aktuelle Änderungen finden Sie unter den angegebenen Links).
Seit 1. Januar 2012 bei Einreise aus der EU, Schweiz und Ländern, die in der Liste mit geringem Tollwut-Risiko aufgeführt sind: Mikrochip (eingesetzt vor der Tollwutimpfung), je nach Herstellerangabe beim Hund bis 36 Monate, bei Katzen bis 4 Jahre gültige Tollwutimpfung (länger als 21 Tage vor der ersten Tollwutimpfung zurückliegend), dokumentiert im EU-Heimtierpaß (alternativ EU-Formblatt 998, amtstierärztliches Gesundheitszeugnis).
Bei Import oder Rückkehr nach Irland aus Ländern außerhalb der EU (sogen. nicht-qualifiz. Länder, s. Liste oben) zusätzlich Bluttest, abgeschlossen mind. 3 Monate vor Ankunft.
Sondervorschrift wie GB nur für Hunde über Fuchsbandwurmbehandlung (Echinococcose) 1 - 5 Tage (zw. 24 und 120 Std) vor jeder Einreise nach GB. Hiervon ausgenommen sind Einreisen aus GB, Finnland, Malta und Norwegen. Im Heimtierausweis muß dokumentiert werden: Name und Hersteller des Produkts, Datum und Zeit der Behandlung, Stempel und Unterschrift.
Weiterhin Einhaltung der Vorschriften über Einreisewege und Nutzung zugelassener Transportmittel (Flug, Fähren). Die Kontrolle der gültigen Papiere erfolgt vom Fährpersonal vor Einschiffung, im Flugverkehr bei Ankunft auf dem Flughafen Dublin bzw. bei Einreise über GB in London-Heathrow oder Manchester.
Zugelassene Airlines und Fähren nach Irland
aus Ländern innerhalb der EU sowie der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Vatikanstadt, Andorra, San Marino, Kroatien, Norwegen und Island. Bei Einreise aus Großbritannien sind alle Flug- und Fährgesellschaften authorisiert für den Transport von Hund, Katze oder Frettchen.
(Anm. Onlineholidays: was nicht gleichbedeutend ist daß jede Gesellschaft auch Tiere befördert. Oder wenn, unter zeitaufwendigen teuren Bedingungen, die bei Flugreisen innerhalb der EU komplett aus dem Rahmen fallen. So befördert Aer Lingus auch innerhalb der EU Haustiere ausschließlich als Cargofracht, was für Urlauber eine teure Angelegenheit ist, desgl. muß sogar bei Flügen innerhalb von Irland ein professionelles Cargounternehmen beauftragt werden. Details Beförderung Haustiere auf dem Flug mit Aer Lingus).
Zugelassene Flug- und Fährgesellschaften außerhalb der EU sowie international operierende Cargofirmen mit Sitz in Dublin
Prior Approval System: die Einreise im Flugzeug aus Drittländern außerhalb der EU (sowohl Liste I als auch II) ist ausschließlich per Cargofracht (nicht in der Kabine, auch nicht als "Sondergepäck" in Begleitung der Passagiere auf demselben Flug) mit den zugelassenen Fluggesellschaften und nur nach Dublin zulässig.
Import Vögel als Haustier aus der EU nach Irland anläßlich einer Urlaubsreise oder bei Wohnsitzwechsel:
- in Begleitung des Besitzers oder einer bevollmächtigen Person während des Transports auf der Strecke
- mitgeführt werden muß eine Besitzerklärung
- spätestens 24 Std vor Ankunft Übersendung des Importformulars an das Department of Agriculture, Food and the Marine, Kildare Street, Dublin 2 Link zu den Formularen (.doc Word-Dokumente)
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften werden die Tiere entweder zurückgeschickt in das Herkunftsland oder müssen bis 21 Tage in Quarantäne (kostenpflichtig zulasten des Besitzers).
Tollwutimpfung älter als 30 Tage,
Gesundheitszeugnis (s. Rubrik im EU-Heimtierausweis).
Domestic pets like dog, cat, birds, etc. can be brought in by tourists of whether foreign or Indian origin but import of animals or birds is governed by strict health certificate regulations, which should be fulfilled.
Clearance of one dog and other domestic pets, like cats and birds in a limited number may be allowed without Import Trade Control restrictions on furnishing the following health certificate to the customs authorities:
A health certificate from a veterinary officer authorised to issue a valid certificate by the Government in the country of export to the effect that the dog imported is free from Aujossky’s disease, Distemper, Rabies, Leishmaoiasis and Leptospirosis and in the case of cats from Rabies and Distemper.
In the case of import of dogs and cats originating from countries where Rabies infection is known to exist, health certificate containing a record of vaccination, vaccine used, brew of the vaccine and the name of the production laboratory and to the effect that the dog/cat was vaccinated against Rabies more than one month, but within 12 months prior to actual embarkation with nervous tissue vaccine or within 36 months with chicken embryo both the vaccines having previously passed satisfactory potency tests.
In the case of parrots, a certificate to the effect that the parrots were subjected to a compliment fixation test of psittacosis with negative results within 30 days prior to actual embarkation.
Weitere hilfreiche Infos (engl.): Airpets (Agent für British Airways Cargo, Service Haustiere nach / von Indien)
Indonesien
Tollwutimpfung,
Gesundheitszeugnis, Einfuhrgenehmigung und Benachrichtigung
der zuständigen Quarantäne-Behörde 2 Tage vor
Einreise.
REQUIRED DOCUMENTS FOR ANIMAL TRANSPORTATION TO/FROM INDONESIA
IMPORTATION OF PET ANIMALS (DOGS, CATS, MONKEYS)
Rabies Vaccination Certificate issued by an authorized government
veterinary surgeon or private veterinary practitioner in the
country of origin.
Health Certificate issued by Animal Quarantine Office at the
place of departure or an authorized government veterinary
surgeon.
Letter of recommendation for importation issued by Provincial
Veterinary Services at place of destination.
Import permit issued by Directorate of Animal Health, Directorate
General of Livestock Services. Notify the Animal Quarantine Office 2 days before departure
and submit application for quarantine inspection.
Pet
dogs, cats, birds, rabbits, and rodents which are not considered
wildlife, up to two of each type, accompanied by their owners,
are exempt from a Veterinary Import Permit provided that
a. A Veterinary Health Certificate, issued by a government
veterinary officer in the country of origin within 7 days
prior to export is attached, stating that the animals were
examined, found healthy, free from infectious and contagious
diseases, and that a declaration has been received from the
owner stating that the animals have been in his/her possession
for at least the last 90 days.
b. An international certificate of vaccination stating t hat
the dogs or cats have been vaccinated against rabies, not
more than a year and not less than a month prior to shipment
to Israel*.
c. Dogs and cats, younger than 3 months will not be admitted.
Following details of every import of animals must be notifies
to the Ramla Quarantine Station at least 48 hours prior to
arrival to Israel, Fax No. 972-8-9229906: owner, animal species,
age, flight No. and approximate time of arrival. Animals arriving
in good health and properly certified will generally not be
quarantined. Weitere
Informationen sowie für unbegleitete Haustiere u.a.
Japan ist ein Inselstaat. Unter Einhaltung bestimmter Fristen (mindestens 40 Tage) und Formalitäten müssen Haustiere vor der Einreise nach Japan beim Animal Quarantäne Service schriftlich angemeldet werden. Nach Ankunft erfolgt eine Inspektion. Wenn Sie mit Katze oder Hund nach Japan reisen, unterscheidet man zwischen der Herkunft von tollwutfreien Ländern (Taiwan, Island, Irland, Schweden, Norwegen, Großbrittanien und Nordirland, Australien, Neuseeland, Fiji, Hawaii oder Guam) und solchen, in denen Tollwut bereits vorgekommen ist (neben Deutschland fast alle anderen europäische Länder). Für diese gelten ähnliche Anforderungen wie beim U.K. Pet Travel Scheme, d.h. Identifikationspapiere, Mikrochip, Tollwutimpfung mit Bluttest sowie eine Wartezeit von 180 Tagen. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind ist die Quarantänezeit innerhalb von maximal 12 Std. beendet.
Wenn lediglich die 180 - Tage Wartezeit noch nicht abgelaufen ist, muß
das Tier nach Ankunft in Japan die Quarantänezeit beim Animal Quarantäne Service (das Tier kann jedoch besucht werden) fortsetzen.
Informieren Sie sich bitte hier über die aktuellen Details (engl.): Übersicht Katzen und Hunde nach / von Japan (engl.) FAQs Hunde und Katzen (Stand 8.11.11 außer aus Taiwan, Iceland, Ireland, Sweden, Norway (except Svalbard, Jan Mayen and dependencies out of Europe), UK (Great Britain & Northern Ireland only), Australia, New Zealand, Fiji, Hawaii, Guam):
- Einreise nach Japan
- Ausreise aus Japan
Für Hunde älter als 3 Monate Tollwutimpfung mit Bescheinigung in englisch oder französisch (EU-Heimtierausweis), keine Wartefrist. Jüngere Tiere müssen noch nicht geimpft sein. Hunde | Katzen | Vögel (Importerlaubnis vor Einreise, 45 Tage Quarantäne) | Frettchen | Meerschweinchen, Hamster, Mäuse | Kaninchen (Importerlaubnis bis spätestens 30 Tage vor Einreise und Quarantäne, bei Einreise aus USA nur Inspektion, weder Gesundheitsbescheinigung noch Importerlaubnis erforderlich)
Bei Import aus USA können Bestimmungen abweichen. Über die aktuellen Einreisebestimmungen nach Kanada für Haustiere und Tiere aller Art wie Pferde, Fische oder Reptilien nach Kanada informieren Sie sich bitte unter nebenstehendem Link (engl.).
Kroatien
EU-Heimtierausweis.
Es gelten die EU-Bedingungen Tollwutschutzimpfung und Mikrochip. Regelungen.
Unter nebenstehendem Link erfahren Sie (in englisch) die aktuellen Einreisebestimmungen für Haustiere nach Korea. Der Link informiert geradezu vorbildlich auch über die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Besichtigungen und Einkäufen sowie Möglichkeiten "Pet-Sitting" während vorübergehender Abwesenheit.
Wenn Sie ein anderes Haustier als Hund oder Katze aus Seoul im Flugzeug mitnehmen möchten wenden Sie sich an KAT Korea Animal Transport oder die Lufthansa Exportabteilung in Seoul unter T. 0082 32 7443414.
Kuba
Für
Katzen, Hunde, Vögel und Fische wird ein amtliches
Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland verlangt. Für
Hunde wird zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat benötigt.
Alle Zertifikate müssen ins Spanische übersetzt
und vom Kubanischen Konsul im Herkunftsland ausgestellt
werden. Jedes Tier muss maximal für 2 Wochen in Quarantäne.
Bis 31.12.11 und ab 1.1.2012 wie United Kingdom. Zusätzlich
Einfuhrgenehmigung telefonisch unter +356 21650393
oder per Mail: petstravel.mrra (at) gov.mt
Ministry for Resources & Rural Affairs
Agriculture & Fisheries Regulation Department
Veterinary Regulation Directorate
Albertown
Marsa
MALTA s. nebenstehenden Link sowie Info Air Malta
All pets arriving in Malta must have:
A valid Pet Passport, with necessary requirements for entry in Malta.
A Prior Import Permit that can be obtained by contacting Ms. Lucienne Cassar at the Agriculture and Fisheries Regulation Division on
lucienne.cassar (at) gov.mt
An appointment must be made with the Agriculture and Fisheries Regulation Division on phone number (356) 99170532 (open 24/7) advising flight number, date and time of arrival, for inspection prior to release of pet.
Eine bevorzugte Einfuhrerlaubnis erhalten Sie nach Mailkontakt mit Ms. Cassar. Telefonische Voranmeldung erforderlich für vet.mediz. Inspektion bei Einreise unter o.a. Telefonnummer (rund um die Uhr besetzt) mit Angabe Ihres Ankunftsdatums, Uhrzeit und Flugnummer.
Einreisegenehmigung vor Ankunft erforderlich. Bestimmte Hunderassen sind ausgeschlossen. Ausser aus United Kingdom, Irland, Schweden, Australien, Neuseeland, Singapore, Japan, Sabah, Sarawak, Labuan und Brunei müssen Hunde und Katzen für mindestens
7 Tage in Quarantäne. Einzelheiten
und Importformular s.nebenstehenden Link. Malaysian Airlines unterhält ein komfortables Animal Hotel in Kuala Lumpur.
Marokko
Mikrochip empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben. Tollwutimpfung mind. 30 Tage vor Abreise und internationales Gesundheitszeugnis ( EU-Heimtierpaß) nicht älter als 30 Tage vor Abreise. Kopie des Impfausweises und des Gesundheitszeugnisses ist vor Abreise zur Beglaubigung an das nächste Konsulat zu senden (kostenpflichtig).
Namibia
Import Hunde und Katzen: Mikrochip z.Zt. noch keine Vorschrift, jedoch empfohlen, ab 3 Monate gültige Tollwutimpfung, EU-Heimtierpaß bzw. amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sowie Importerlaubnis erforderlich (Formulare erhältlich bei der Botschaft von Nambia). Für Vögel besteht eine Quarantänepflicht. Die Einfuhr von Papageien und Nagetieren ist grundsätzlich nicht gestattet. In Begleitung eines Passagiers Beförderung bei Air Namibia als Übergepäck, ausschließlich im Frachtraum. Umzug Hunde und Katzen zwischen Nambia und Südafrika (Info engl. NDA Südafrika, download pdf, Kontaktpersonen im NDA (Agrarministerium)
Langfristige Reisevorbereitung
wg. der Blutuntersuchung, außer diese wurde bereits
einmal vorgenommen.
Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Ländern
der EU (ausser Schweden):
1. Kennzeichnung
Das Tier muss mittels eines Mikrochip oder einer gut lesbaren
Tätowierung zu identifizieren sein. Falls der Mikrochip
nicht dem üblichen Standart entspricht (ISO-Norm
11784, Anhang A ISO-Norm 11785), muss der für das
Tier Verantwortliche bei jeder Kontrolle die zum Ablesen
des Mikrochip notwendige Lesegerät zur Verfügung
stellen. Die ID-Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung
vorgenommen sein.
2. Tollwutimpfung und Antistofftiter
Das Tier muss mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO
Standard) gegen Tollwut geimpft worden sein. Die Tollwutimpfung
und, falls notwendig, die Nachimpfung muss im Einklang
mit den Empfehlungen des Produzenten ausgeführt
worden sein, und die Impfung muss gültig sein *).
Die Wirksamkeit der Tollwutimpfung muss nachgewiesen
werden. In einer Blutprobe von Hund und Katze (gilt
nicht für Frettchen) muss der Antikörperspiegel
festgestellt werden. Die Blutprobe
muss vom Tierarzt mindestens 120 Tage nach der letzten
Impfung und vor dem Auslaufdatum der Impfung entnommen
werden. Die Untersuchung muss von einem dazu
von der EU autorisierten Laboratorium ausgeführt
werden. Diese Analyse braucht bei Tieren, die nach der
Erstimpfung jeweils in den vorgeschriebenen Interwallen
regelmässig nachgeimpft sind, nicht wiederholt
zu werden.
Weder eine Tollwutimpfung noch der Nachweis des Antikörperspiegels
sind für Hunde, Katzen und Frettchen, die direkt
aus Grossbritannien oder Irland nach Norwegen verbracht
werden, erforderlich.
Ungeimpfte Jungtiere aus anderen Ländern als Grossbritannien
und Irland können nicht nach Norwegen verbracht
werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung durch
die zuständige norwegische Behörde vorliegt.
3. Behandlung gegen Bandwurmbefall (Echinokokkose)
Hunde und Katzen müssen unter tierärztlicher
Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels,
das z.B. Praziquantel enthält, frühestens
10 Tage vor der Ankunft in Norwegen entwurmt werden.
Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der
Ankunft wiederholt werden. Beide Behandlungen, sowie
der Name und die Dosierung des Mittels müssen im
Heimtierpass tierärztlich attestiert werden.
Die Bandwurmbehandlung ist nicht notwendig bei Frettchen
oder bei Hunden und Katzen, die in den letzten 12 Monaten
Norwegen, Schweden und Finnland nicht verlassen haben.
4. Heimtierausweis
Das Tier muss von einem Ausweis begleitet werden, nach
welchem das Tier zu identifizieren ist, der von einem
von der dafür zuständigen Behörde ermächtigten
Tierarzt ausgestellt ist und der Tollwutimpfungen, Antikörperwerte
und Bandwurmbehandlungen bescheinigt.
5. Grenzkontrolle
Hunde, Katzen und Frettchen, die aus EU-Ländern
(ausser Schweden) nach Norwegen verbracht werden, müssen
zusammen mit der für die Einreise erforderlichen
Dokumenten bei der Ankunft an der Grenze dem Zoll vorgestellt
werden (rote Zone).
* Die Erstimpfung gegen Tollwut ist als gültig
anzusehen, wenn die Vollendung des Impfprogrammes mindestens
21 Tage zurückliegt. Eine Nachimpfung ist vom Tage
der Wiederimpfung, wenn diese innerhalb der vorgeschriebenen
Frist ausgeführt wurde, als gültig anzusehen.
Kann eine tierärztliche Bescheinigung für
die vorrige Impfung nicht beigebracht werden, ist die
Nachimpfung als Erstimpfung anzu sehen.
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Gefährliche Hunde
Unter gefährlichen Hunden sind Hunde oder Hundetypen
zu verstehen, die besonders agressiv, kampfwillig und
ausdauernd sind und die aufgrund dieser Eigenschaften
gefährlich für Menschen und Tiere sind.
Das Halten, Züchten und Einführen gefährlicher
Hunde sind verboten, ebenso die Einfuhr von Sperma oder
Embryos gefährlicher Hunde.
Hunde der folgenden Typen sind als gefährlich anzusehen,
ebenso Kreuzungen aus einer oder mehrerer dieser Rassen,
ohne Rücksicht auf die Anteile der jeweiligen Rassen:
Pitbullterrier
Amerikanischer Staffordshire Terrier
Fila brasileiro
Toso inu
Dogo argentino
Als gefährlich sind ausserdem Hunde oder Hundetypen
anzusehen, die aus einer Kreuzung von Hund und Wolf
hervorgegangen sind, ohne Rücksicht auf den jeweiligen
Wolfanteil. Weitere
Info Reisebestimmungen Haustiere nach Norwegen In englisch: Rules
for Pets to Norway (dogs, cats, ferrets)
Rumänien
Tollwutimpfung
muss mindestens 1 Monat aber höchstens 12 Monate bei
Hunden und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) ist ebenso
erforderlich.
Russ. Förderation
Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis nicht älter als 10 Tage. Hund und
Katze benötigen außerdem eine in einem Impfpass
eingetragene gültige Tollwutschutz-Impfung.
Ab 1. Januar 2012 Änderungen bei den Einfuhrbestimmungen innerhalb der EU:
- Der Tollwut-Antikörpernachweis entfällt.
- Hunde und Katzen dürfen bei ihrer Impfung gegen Tollwut nicht jünger sein als drei Monate (90 Tage oder 13 Wochen) und frühestens 21 Tage nach der Impfung nach Schweden einreisen. Es ist also möglich, das Tier ab einem Alter von ca. 4 Monaten nach Schweden einzuführen.
- Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres entfällt.
- Regelungen für nach Bornholm reisende dänische Tiere entfallen. Stattdessen gelten die allgemeinen Einfuhrbestimmungen innerhalb der EU.
Die grundlegenden Forderungen nach ID-Kennzeichnung, Tollwutimpfung und Tierpass oder Veterinärzeugnis bleiben bestehen.
Falls Sie Fragen zu den Bestimmungen haben oder detaillierte Informationen benötigen, bitten wir Sie, sich direkt an das Zentralamt für Landwirtschaft in Jönköping zu wenden.
Servicetelefon für Hunde- und Katzenanfragen:
Tel.: 0046-771-223 223
Schweden – Norwegen:
Sind Sie mit Ihrem Hund / Ihrer Katze gemäß den geltenden Einfuhrbestimmungen nach Schweden oder Norwegen eingereist, können Sie die schwedisch-norwegische Grenze frei passieren.
Neue Bestimmungen ab dem 11. März 2011: Wer mit einem Hund oder einer Katze von Schweden nach Norwegen reist, muss sein Tier vor der Reise entwurmen (Zwergbandwurm). Ausführliche Informationen dazu finden Sie in englischer Sprache auf der Homepage der norwegischen Behörde Mattilsynet:
> www.mattilsynet.no
Hinweis: In Schweden herrschen teilweise andere Regeln für den Umgang mit Hunden. Hunde werden normalerweise an der Leine geführt und Hundekot wird vom Hundehalter aufgenommen und entsorgt.
Einfuhr von Welpen:
Für Hundewelpen gelten die gleichen Einfuhrbestimmungen wie für erwachsene Hunde. Ausnahmeregelungen bezüglich der Tollwutimpfungen und Fristen für den Tollwut-Antikörpertest gibt es nicht.
Einfuhr von Klein-Haustieren aus Deutschland nach Schweden
Für die Einfuhr verschiedener Haustiere gilt, dass höchstens fünf Tiere gleichzeitig eingeführt werden dürfen (z. B. zwei Hamster und drei Kaninchen oder vier Vögel und ein Hund).
Einfuhr von Kaninchen
Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Kaninchen müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.
Einfuhr von Nagetieren
Nagetiere, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Nagetiere müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.
Zu den als Haustiere gehaltenen Nagetieren zählen in Schweden traditionell als Haustiere gehaltene Nager wie z. B. Meerschweinchen, Hamster, Chinchillas und Mäuse. Verboten ist in Schweden die Haltung und der Verkauf von wild gefangenen Nagern, die als Haustiere oder als Hobby gehalten werden.
Einfuhr von Vögeln
Vögel, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Die Vögel müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.
Hühner, Truthähne, Perlhühner, Gänse, Wachteln, Fasane, Tauben, Rapphühner und Straußenvögel zählen nicht zu den Haustieren, wenn sie für folgende Zwecke gehalten werden:
Zucht
Fleisch- und Eierproduktion
Verzehr
Auswilderung.
Einfuhr von Reptilien
Reptilien, die als Haustiere gehalten werden, können ohne Gesundheitszeugnis und Genehmigung nach Schweden eingeführt werden. Diese Bestimmungen gelten für Amphibien, Schlangen, Eidechsen und Schildkröten. Die Reptilien müssen gemeinsam mit ihrem Eigentümer oder mit einer vom Eigentümer bevollmächtigten Person reisen. Die freie Einfuhr gilt für maximal fünf Tiere.
Einfuhr von Aquarienfischen
Eingeführte Fische dürfen nur in Aquarien gehalten werden. Sie dürfen unter keinen Umständen ausgesetzt oder als Köderfisch verwendet werden. Für die Einfuhr ist eine entsprechende Erklärung auszufüllen. Die Einfuhr ist bei der Zollbehörde/Grenzkontrolle anzuzeigen. Folgende Arten dürfen nicht eingeführt werden:
vom Aussterben bedrohte Arten
exotische Arten, die für das Aussetzen in schwedischen Gewässern gezüchtet werden
Arten, die natürlich in schwedischen Gewässern vorkommen
Karpfen und alle ihre Kulturformen
Arten, die sich in wildem Zustand in Schweden fortpflanzen können
Einfuhr von Pferden, Eseln und entsprechenden Kreuzungen sowie von Zebras
Unter folgenden Bedingungen ist es gestattet, Pferde nach Schweden einzuführen:
Das Pferd muss einen Pass haben
Innerhalb der letzten 48 Stunden vor der Abfahrt muss ein Tierarzt ein Gesundheitszeugnis ausstellen. Dieses Zeugnis ist 10 Tage lang gültig, muss aber 6 Monate lang aufbewahrt werden.
Transportbestimmungen: Sobald die Reisezeit mehr als acht Stunden beträgt, ist ein Transportplan zu erstellen und während des Transports mitzuführen. Schweden verlangt einen solchen Transportplan nur, wenn die Tiere für den Handel vorgesehen sind, einige andere EU-Länder allerdings fordern einen Transportplan für jegliche Reisen, die eine Dauer von acht Stunden überschreiten. Der Transportplan wird vom Transporteur erstellt und muss im Absenderland vom Amtstierarzt im Zusammenhang mit der Kontrolle des Tieres geprüft und unterschrieben werden.
Bitt erkundigen Sie sich vor Abreise beim schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft, dass obige Bestimmungen nicht geändert wurden.
Für weitere Informationen oder Informationen zur Einfuhr von anderen Tierarten setzen Sie sich bitte direkt mit dem schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket) in Verbindung (Kontakt siehe oben).
Entsprechend
EU-Regelung. Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis
ist erforderlich. Die Impfung sollte mindestens 30 Tage
und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein. Für
nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30
Tagen nicht erforderlich. Werden mehr als 3 Tiere eingeführt
oder sind die Tiere unbegleitet, so ist eine grenztierärztliche
Untersuchung erforderlich. Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen
Hunde und Katzen im Alter bis zu 3 Monaten eingeführt
werden, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis
begleitet sind, aus welchem auch das Alter des Tieres hervorgeht.
Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder im Luftverkehr
ohne Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich.
Die Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute
ist verboten. Dies gilt nicht bei Kurzaufenthalt oder Ferien
in der Schweiz. Aktuelle Info / s. Link sowie hier
Serbien-Montenegro
Tierärztliches
Impf- und Gesundheitszeugnis sind erforderlich. Die Impfung
muss mindestens 15 Tage vor der Einreise erfolgt sein und
darf bezüglich der Tollwutimpfung nicht älter
als 6 Monate sein. Beide Bescheinigungen müssen im
internationalen Impfpass eingetragen sein.
ISO-kompatibler
Mikrochip, 4 Wochen Quarantäne (außer Hunde und
Katzen aus United Kingdom, Irland, Australien, Neuseeland).
Für mehr Info inkl. Leben mit Haustier in Singapur
sowie nützliche weiterführende Links (alle in
engl.). unter nebenstehendem Link.
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen nach Südafrika ist Mikrochip, gültige Tollwutimpfung (ab Lebensalter 3 Monate) und Gesundheitszertifikat erforderlich, das von
einem staatlichen Tierarzt des Herkunftslandes unterzeichnet
sein muss. Zusätzlich muss eine tierärztliche Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden, die vom Director of
Veterinary Services, Private Bag X138, Pretoria, 0001, erhältlich
ist. Auskünfte: Kontaktpersonen im NDA (Agrarministerium).
Wenn Ihre Dokumente in Ordnung sind, wird Ihnen Ihr Haustier
bei der Ankunft sofort übergeben. Sollten die notwendigen
tierärztlichen Bescheinigungen und Gesundheitszertifikate
die Bedingungen der Einfuhrbestimmungen nicht erfüllen,
so kann der Hund oder die Katze entweder an den Herkunftsort
zurückgeschickt werden oder, wenn Unterkunft verfügbar
ist, für 30 Tage in die offizielle Quarantänestation
eingewiesen werden. Hunde, die aus folgenden Ländern ankommen, müssen
für mindestens 30 Tage in Quarantäne unabhängig
von Gesundheits -und Tollwutzertifikaten: aus Afrika (nördlich
von Südafrika und Namibia, mit Ausnahme von Malawi
und Simbabwe); aus Zentral- und Südamerika (südlich
von Mexiko) und aus dem mittleren und fernen Osten (alle
Länder östlich von Ägypten, Italien, Österreich, Deutschland, Polen und Finnland mit Ausnahme von Griechenland,
Zypern und Israel). Bei Katzen ist keine Quaratäne erforderlich. Info Hunde und Katzen (auch Umzug zwischen Südafrika und Namibia, engl., download pdf) und Formulare Importerlaubnis.
Auskünfte für alle Tier-Arten: Kontaktpersonen im NDA (Agrarministerium)
Haustiere
nach Thailand: gültig für Hunde und Katzen. Impfung
gegen Tollwut und Leptospirose, amtliches Gesundheitszeugnis
(s. auch Heimtierpass), Identifikation. Die kostenpflichtige
Einfuhrerlaubnis wird gegen Vorlage der Papiere bei
Ankunft am Flughafen erteilt. Bei einem Aufenthalt von weniger
als 6 Monaten werden die Kosten erlassen, Sie müssen
jedoch bis zur Ausreise eine entsprechende Kaution hinterlegen.
Mehr Info bei den Thailändischen
Konsulaten.
Türkei
Vor
einer vorübergehenden Einreise zusammen mit dem Tierhalter
sind Hunde, die älter als 3 Monate sind, mindestens
15 Tage vor der Einreise gegen Parvovirose, Staupe, Hepatitis,
Leptospirose sowie gegen Tollwut und Katzen gegen Tollwut
geimpft sein. Diese Impfungen müssen im Impfpass des
Tieres eingetragen sein. Die Immunitätsdauer zuvor
im Impfpass eingetragener Impfungen darf nicht überschritten
sein. Für die Tiere muss bis 15 Tage vor Einreise ein
tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis ausgestellt
und bei der Einreise in die Türkei den Amtstierärzten
am Zoll vorgelegt werden.
Aktuelle
Reisebestimmungen USA für sämtliche Arten von
Haustieren finden Sie unter nebenstehendem Link in englischer
Sprache (bei Übersetzungsproblemen rufen Sie uns bitte
an, wir helfen). Nachfolgend Überblick für Hunde,
Katzen, Vögel (Stand 08/2011):
Bis zu 2 Vögel pro Besitzer dürfen in die USA verbracht werden. Für jeden Vogel muss ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands vorgelegt werden, das maximal 30 Tage vor der Ankunft ausgestellt wurde. Die Vögel müssen maximal für 30 Tage in einer Isolierstation des US Department of Agriculture (USDA,4700 River Road, Unit 39, Riverdale, MD-20737) in Quarantäne. USDA-Isolierstationen gibt es nur an den Flughäfen Los Angeles, Miami, und New York JFK. Plätze müssen im Voraus reserviert werden. Nähere Informationen sollten bei einem amerikanischen Konsulat oder bei Veterinay Services (VS) - APHIS (Tel: (301) 734 83 64) eingeholt werden.
Für Hunde im Alter von über 12 Wochen muss in einem Impfzertifikat eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Das Impfzertifikat muss von einem behördlich berechtigtem Tierarzt ausgestellt sein und es muss den Hund genau identifizieren.
Katzen benötigen keinen Impfnachweis, jedoch verlangen viele Fluggesellschaften ein tierärztliches Gesundheitszeugnis.
Achtung: Bei der Einreise nach Hawaii müssen Katzen und Hunde für 120 Tage in Quarantäne.
Es ist ratsam, sich über die aktuellen Einfuhrbestimmungen im Einzelfall zu informieren. Informationen zu Einfuhrbestimmungen von Tieren sind unter www.cbp.gov auf Englisch erhältlich.
Anmerkung: Der EU-Heimtierpaß enthält hierfür
Seiten in deutscher und englischer Sprache!
Ausnahme: sie sind jünger als 3 Monate oder halten
sich seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public
Health Service Behörde für tollwutfrei erklärten
Bezirk auf.
Ist die Impfung nicht vollständig oder das Zertifikat
nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch
des Besitzers verbracht, wo es innerhalb von 4 Tagen und
spätestens 10 Tagen nach Grenzübertritt geimpft
werden und an dem es 30 Tage eingesperrt verbleiben muss.
Wurde die Impfung weniger als 30 Tage vor der Einreise durchgeführt,
muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter
Verschluss so lange verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung
vergangen sind. Welpen im Alter unter 12 Wochen können
ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen; die Tollwutimpfung
muss dann in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere
müssen dann mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung
an einem Ort nach Wunsch des Besitzers unter Verschluss
verbleiben.
Einfuhr ist nur via Cargo (im klimatisierten Frachtraum) möglich. Keine Quarantäne, die Ankunft muß jedoch avisiert werden zur tierärztlichen Begutachtung. Für Katzen und
Hunde (mindestens 16 Wochen alt) wird Microchip, Tollwutimpfung (mind. 30 Tage bis max. 1 Jahr alt) und Gesundheitszeugnis benötigt (EU-Heimtierpaß mit Unterschrift und Stempel am besten des Veterinäramtes) sowie eine Einfuhrerlaubnis des Ministeriums für Landwirtschaft und Fischerei (kostenpflichtig). Die Einleitung der Genehmigungsprozedur erfolgt per Fax mit Übermittlung der im EU-Heimtierpaß dokumentierten Bescheinigungen des Tierarztes vor Anreise.
Ausführliche Info (auch für die Ausfuhr und Re-Import, beispielsweise wenn Sie in den Emiraten arbeiten und nach dem Urlaub zurückkehren) finden Sie hier (engl.). Info und Hilfe bei der Besorgung der Importerlaubnis auf Wunsch durch die Britische Veterinärklinik in Abu Dhabi. Pet Import Application Form mit Preisliste. FAQs, wenn Sie nicht in einem zu kleinem Appartment wohnen und Zeit für Ihren Hund haben: bringen Sie ihn mit! Weitere Import- Info (in englisch) und hier inkl. Kontaktadressen.
In der Regel hilft der Arbeitgeber bei den Formalitäten. Ansonsten ist es empfehlenswert ist, die Dienste beispielsweise von Petair in Anspruch zu nehmen, die sich um reibungslosen Ablauf kümmern, sowie für Formaliäten den Service der Britischen Veterinärklinik in Abu Dhabi.
*)Info
Mikrochip oder Transponderchip: wird vom Tierarzt
mit einer Kanüle (=wie eine Spritze) in das Bindegewebe unter die
Haut an der Schulter gesetzt. Narkose ist nicht erforderlich, es geht schnell und ist schmerzfrei. Die Prozedur ist vergleichbar mit einer Impfung. Zur Identifizierung gibt es
spezielle Lesegeräte (Transponder). Sollten die Tier-Mikrochips
nicht der EU-üblichen ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen,
wird empfohlen, ein eigenes Lesegerät (Mikrochip-Scanner) mitzuführen.
Da sich Änderungen
der aktuellen Bestimmungen in einzelnen Ländern ausserhalb
der EU ergeben können, informieren Sie sich bitte zusätzlich
unter den o.a. jeweiligen Links. Zuständig sind in
der Regel die staatlichen Agrarministerien. Weitere Links
finden Sie auch innerhalb der Liste der Airlines.
Deutschland Europäische Union Reisen USA mit Haustier Hund Katze Frettchen
Vogel Reisebestimmungen EU-Tierpass - Information Travel with Domestic Pets
to Germany and Member States of European Union, USA and other countries -
Pet passport for dogs, cats and ferrets - Flug mit Hund Katze updated
12.12.2014